AVV
Auftragsvearbeitungsvereinbarung (AVV)
HealthBridge Solutions AG
Gültig ab: 1. Februar 2026
1. Einleitung und Geltungsbereich
Diese Vereinbarung (nachfolgend «Vereinbarung») bildet die Grundlage für die Bearbeitung von Personendaten, die HealthBridge Solutions AG (nachfolgend «Dienstleisterin») im Namen und im Auftrag ihrer Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeberin») vornimmt, sofern die Dienstleisterin im Rahmen der Nutzung ihrer Praxissoftware, der dazugehörigen Cloud- bzw. Serverinfrastruktur sowie ergänzender Beratungs-, Einrichtungs- und Supportleistungen Zugriff auf Personendaten der Auftraggeberin erhält.
Diese Vereinbarung ist Bestandteil der zwischen den Parteien bestehenden Verträge (Lizenz-, Abonnements- oder Dienstleistungsverträge) und gilt automatisch mit deren Abschluss, ohne dass eine separate Unterzeichnung erforderlich ist. Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und anderen vertraglichen Dokumenten gehen die Bestimmungen dieser Vereinbarung vor, soweit sie die Bearbeitung von Personendaten betreffen.
Im Verhältnis der Parteien gilt die Auftraggeberin grundsätzlich als verantwortliche Stelle im Sinne des schweizerischen Datenschutzrechts (DSG) und die Dienstleisterin als Auftragsbearbeiterin. Soweit die Auftraggeberin selbst als Auftragsbearbeiterin für Dritte handelt, gilt die Dienstleisterin entsprechend als Unter-Auftragsbearbeiterin.
2. Zweck und Umfang der Datenbearbeitung
Die Dienstleisterin bearbeitet Personendaten ausschliesslich zu folgenden Zwecken:
-
Bereitstellung, Betrieb und Wartung der von der Auftraggeberin genutzten Praxissoftware sowie der zugehörigen Server- bzw. Cloud-Infrastruktur, einschliesslich Erstellung und Aufbewahrung von Datensicherungen (Backups);
-
Fernzugriff oder, in begründeten Ausnahmefällen, Zugriff vor Ort bei der Auftraggeberin zur Erbringung von Installations-, Konfigurations-, Beratungs- und Supportleistungen;
-
Verwaltung von Benutzerkonten und Zugriffsrechten von Mitarbeitenden und weiteren Anwenderinnen und Anwendern der Praxissoftware im Rahmen der genannten Leistungen.
Eine Bearbeitung zu anderen als den genannten Zwecken, insbesondere zu eigenen Zwecken der Dienstleisterin, findet nicht statt, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder die Auftraggeberin hat ausdrücklich zugestimmt.
3. Betroffene Personen und Datenkategorien
3.1 Zugangs- und Benutzerdaten
Hierzu gehören Angaben zu den Benutzerinnen und Benutzern der Praxissoftware auf Seiten der Auftraggeberin, namentlich Name, Vorname, Benutzerkennung, geschäftliche E-Mail-Adresse sowie Angaben zu Rollen und Zugriffsberechtigungen.
3.2 Patientendaten
Im Zentrum der Bearbeitung stehen die in der Praxissoftware durch die Auftraggeberin erfassten Daten ihrer Patientinnen und Patienten. Dazu zählen insbesondere:
-
Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Kontaktangaben, Versicherungs- bzw. Patientennummer);
-
Behandlungs- und Therapiedaten, einschliesslich Angaben zu geplanten oder durchgeführten therapeutischen Massnahmen, Verlaufsnotizen und Terminhistorie;
-
Abrechnungs- und Tarifdaten im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen.
Die in Ziffer 3.1 und 3.2 beschriebenen Daten werden nachfolgend gesamthaft als «Kundendaten» bezeichnet.
4. Pflichten der Dienstleisterin
Die Dienstleisterin verpflichtet sich, Kundendaten ausschliesslich nach den dokumentierten Anweisungen der Auftraggeberin sowie im Rahmen dieser Vereinbarung zu bearbeiten. Sie wird die Auftraggeberin unverzüglich informieren, falls sie der Auffassung ist, dass eine Anweisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstösst.
Die Dienstleisterin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um Kundendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Veränderung oder Offenlegung zu schützen. Auf begründetes Verlangen der Auftraggeberin beschreibt die Dienstleisterin diese Massnahmen in geeigneter Form. Eine Anpassung der Massnahmen an den jeweiligen Stand der Technik bleibt der Dienstleisterin vorbehalten, soweit dadurch das bestehende Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Die Dienstleisterin verpflichtet alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu Kundendaten erhalten, zur Vertraulichkeit. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des jeweiligen Arbeits- oder Auftragsverhältnisses sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.
5. Datenschutzvorfälle
Erhält die Dienstleisterin Kenntnis von einem Vorfall, der zu einer unbefugten Bearbeitung, einem Verlust, einer Zerstörung oder einer unbefugten Offenlegung von Kundendaten geführt hat oder führen könnte («Vorfall»), informiert sie die Auftraggeberin ohne schuldhafte Verzögerung.
Die Dienstleisterin unterstützt die Auftraggeberin im Rahmen des Zumutbaren bei der Abklärung der Ursachen, der Begrenzung der Auswirkungen und der Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands sowie, falls erforderlich, bei der Erfüllung allfälliger Melde- oder Informationspflichten gegenüber Behörden oder betroffenen Personen.
6. Rechte betroffener Personen
Wendet sich eine betroffene Person mit einem Anliegen betreffend ihre Kundendaten (z.B. Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsbegehren) direkt an die Dienstleisterin, leitet diese das Anliegen, soweit eine Zuordnung möglich ist, umgehend an die Auftraggeberin weiter und beantwortet es nicht selbständig.
Auf Anfrage unterstützt die Dienstleisterin die Auftraggeberin bei der Beantwortung solcher Anliegen sowie bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit dies mit angemessenem Aufwand möglich ist. Geht der Aufwand über das Übliche hinaus, kann die Dienstleisterin hierfür eine angemessene Vergütung verlangen.
7. Beizug von Subunternehmern
Die Dienstleisterin ist berechtigt, für einzelne Bearbeitungsschritte Subunternehmer (z.B. Hosting- oder Backup-Anbieter) einzusetzen. Sie stellt sicher, dass diese Subunternehmer vertraglich zu vergleichbaren Datenschutz- und Vertraulichkeitspflichten verpflichtet werden, wie sie für die Dienstleisterin aus dieser Vereinbarung gelten.
Auf Anfrage informiert die Dienstleisterin die Auftraggeberin über die aktuell eingesetzten Subunternehmer und deren Standort. Beabsichtigt die Dienstleisterin, neue Subunternehmer einzusetzen oder bestehende zu ersetzen, informiert sie die Auftraggeberin vorab. Erhebt die Auftraggeberin innerhalb von 30 Tagen aus wichtigen, datenschutzrechtlich begründeten Gründen Einwände, prüfen die Parteien gemeinsam eine angemessene Lösung; bleibt eine solche aus, kann die Auftraggeberin den von der Änderung betroffenen Teil der Leistungen ausserordentlich kündigen.
8. Datenstandort
Die Bearbeitung von Kundendaten erfolgt grundsätzlich in der Schweiz bzw. innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Eine Bearbeitung in einem anderen Staat erfolgt nur, wenn dort ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist oder geeignete vertragliche bzw. gesetzliche Garantien bestehen.
9. Rückgabe und Löschung von Daten
Nach Beendigung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses stellt die Dienstleisterin der Auftraggeberin auf Wunsch eine Exportmöglichkeit der Kundendaten in einem gängigen Format zur Verfügung (Verrechnung nach Aufwand). Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen, löscht die Dienstleisterin die verbleibenden Kundendaten innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, spätestens jedoch nach Ablauf der in den allgemeinen Vertragsbedingungen genannten Aufbewahrungsfrist.
10. Nachweis und Kontrolle
Die Dienstleisterin stellt der Auftraggeberin auf Anfrage die zur Erfüllung deren datenschutzrechtlicher Nachweispflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung, einschliesslich – soweit vorhanden – Zusammenfassungen von Sicherheitszertifizierungen oder Prüfberichten Dritter.
Die Auftraggeberin kann einmal pro Kalenderjahr und mit angemessener Vorankündigung eine Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung verlangen. Eine solche Überprüfung erfolgt in einer Weise, die den Betrieb der Dienstleisterin sowie die Vertraulichkeit gegenüber anderen Kundinnen und Kunden nicht beeinträchtigt; die hierfür entstehenden Kosten trägt die Auftraggeberin, soweit die Dienstleisterin nicht bereits gleichwertige Nachweise gemäss Absatz 1 vorlegt.
11. Laufzeit und Anpassung
Diese Vereinbarung gilt für die Dauer des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses und besteht hinsichtlich der darin enthaltenen Geheimhaltungs- und Löschungspflichten auch nach dessen Beendigung fort, bis diese Pflichten erfüllt sind.
Die Dienstleisterin kann diese Vereinbarung anpassen, sofern dies aufgrund geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben erforderlich ist oder das bestehende Datenschutzniveau der Auftraggeberin dadurch nicht verschlechtert wird. Über wesentliche Anpassungen informiert die Dienstleisterin die Auftraggeberin vorab in geeigneter Form.
12. Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz der Dienstleisterin in Zug vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Service Level Agreement (SLA)
HealthBridge Solutions AG
Gültig ab: 1. Februar 2026
1. Zweck und Geltungsbereich
Dieses Service Level Agreement (SLA) beschreibt die von der HealthBridge Solutions AG für ihre Hosting-, Terminalserver- und Managed-Services bereitgestellten Serviceleistungen.
Die SLA gelten für sämtliche Kunden der HealthBridge Solutions AG, welche entsprechende Dienstleistungen beziehen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Diese SLA ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der HealthBridge Solutions AG und bilden einen integrierenden Bestandteil der jeweiligen Vertragsbeziehung.
Die jeweils aktuelle Version der SLA ist für alle Kunden verbindlich. Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form kommuniziert.
2. Leistungsbeschreibung
Die HealthBridge Solutions AG stellt eine zentral betriebene Server- und Terminalserver-Infrastruktur zur Verfügung, über welche Kunden auf ihre Praxissoftware und die damit verbundenen Daten zugreifen können.
Die Dienstleistungen umfassen insbesondere:
-
Betrieb und Überwachung der Hosting-Infrastruktur
-
Bereitstellung von Terminalserver-Zugängen
-
Verwaltung von Benutzerkonten und Zugriffsrechten
-
Netzwerk- und Sicherheitsmanagement
-
Installation sicherheitsrelevanter Updates
-
Technischer Support für die bereitgestellte Infrastruktur
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist die HealthBridge Solutions AG nicht für die fachliche Funktionalität oder Weiterentwicklung der eingesetzten Praxissoftware verantwortlich.
3. Geschäftszeiten
Die regulären Supportzeiten sind:
Montag bis Freitag
-
08:00 – 12:00 Uhr
-
13:00 – 17:30 Uhr
Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage am Sitz der HealthBridge Solutions AG.
4. Support und Reaktionszeiten
Störungsmeldungen können per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Die HealthBridge Solutions AG garantiert folgende maximale Reaktionszeiten:
PrioritätBeschreibungReaktionszeit
P1 KritischKein Zugriff auf die Terminalserver-Plattform oder vollständiger Betriebsunterbruch1 Stunde
P2 HochWesentliche Einschränkung des Praxisbetriebs mit mehreren betroffenen Benutzern2 Stunden
P3 NormalEinzelne Benutzer oder Teilfunktionen betroffen4 Stunden
P4 NiedrigAllgemeine Supportanfragen, Mutationen oder BeratungenNächster Arbeitstag
Als Reaktionszeit gilt die Zeitspanne zwischen Eingang der Störungsmeldung und der ersten qualifizierten Bearbeitung durch einen Mitarbeitenden der HealthBridge Solutions AG.
Die Reaktionszeit stellt keine Garantie für die vollständige Behebung der Störung dar.
5. Verfügbarkeit
Die HealthBridge Solutions AG strebt für die Terminalserver- und Hosting-Infrastruktur eine Verfügbarkeit von mindestens 99,9 % pro Quartal an.
Die Verfügbarkeit umfasst:
-
Erreichbarkeit der Hosting-Plattform
-
Anmeldung am Terminalserver
-
Zugriff auf die bereitgestellte Serverumgebung
Nicht Bestandteil der Verfügbarkeitsgarantie sind:
-
Die Verfügbarkeit der Internetanschlüsse des Kunden
-
Lokale Netzwerk- oder Hardwareprobleme beim Kunden
-
Fehler oder Ausfälle der eingesetzten Praxissoftware
-
Dienste von Drittanbietern ausserhalb des Einflussbereichs der HealthBridge Solutions AG
-
6. Wartungsarbeiten
Zur Sicherstellung eines sicheren und stabilen Betriebs werden regelmässige Wartungsarbeiten durchgeführt.
Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit mindestens drei Arbeitstage im Voraus angekündigt.
Sicherheitskritische oder dringende Wartungsarbeiten können ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
Geplante Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeit im Sinne der Verfügbarkeitsberechnung.
7. Wartungsfenster
Das reguläre Wartungsfenster liegt ausserhalb der üblichen Praxiszeiten und findet grundsätzlich zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr statt.
Die HealthBridge Solutions AG bemüht sich, Wartungsarbeiten ohne Unterbruch des Kundenbetriebs durchzuführen.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die HealthBridge Solutions AG behandelt sämtliche Kundendaten vertraulich und trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten.
Der Zugriff auf Kundendaten erfolgt ausschliesslich, soweit dies für den Betrieb, die Wartung, die Fehleranalyse oder die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Alle Mitarbeitenden und beauftragten Partner sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
10. Ausnahmen
Die in dieser SLA beschriebenen Leistungen und Verfügbarkeiten gelten nicht für Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs der HealthBridge Solutions AG liegen.
Hierzu gehören insbesondere:
-
Höhere Gewalt
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Naturereignisse
-
Stromausfälle ausserhalb des Rechenzentrums
-
Ausfälle von Telekommunikations- oder Internetanbietern
-
Cyberangriffe oder kriminelle Handlungen Dritter
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Fehlbedienungen oder Fehlkonfigurationen durch den Kunden
-
Softwarefehler innerhalb der eingesetzten Praxissoftware
-
Behördliche Anordnungen
11. Pikett-Dienst
Für kritische Störungen ausserhalb der regulären Supportzeiten kann ein Pikett-Dienst zur Verfügung stehen.
Sofern die Ursache der Störung im Verantwortungsbereich des Kunden oder eines Drittanbieters liegt, können die Einsätze gemäss der jeweils gültigen Preisliste verrechnet werden.
Werden Störungen durch die Infrastruktur der HealthBridge Solutions AG verursacht, erfolgt keine Verrechnung.
12. Haftung
Allfällige Haftungsansprüche richten sich ausschliesslich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der HealthBridge Solutions AG.
Diese SLA begründet keine über die AGB hinausgehenden Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche.
13. Inkrafttreten
Diese SLA tritt in ihrer jeweils aktuellen Fassung mit Bezug der entsprechenden Dienstleistungen in Kraft und gilt bis zu ihrer Änderung oder Ablösung durch eine neue Version.
